SIGEKO
Gemäß § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist auf Baustellen unter bestimmten Randbedingungen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Zu seinen Aufgaben gehören:
während der Vorbereitung des Bauvorhabens:
- die Koordinierung und Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes
- die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- eine Aufstellung mit den erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Abstimmung zwischen allen Beteiligten
während der Ausführung des Bauvorhabens:
- die Anwendung und Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren und zu kontrollieren
- die Anpassung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- die Organisation, Koordination und Überwachung der am Bau beteiligten Gewerke hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren