SIGEKO 

Gemäß § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist auf Baustellen unter bestimmten Randbedingungen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Zu seinen Aufgaben gehören:

während der Vorbereitung des Bauvorhabens:

  • die Koordinierung und Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes
  • die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • eine Aufstellung mit den erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Abstimmung zwischen allen Beteiligten

während der Ausführung des Bauvorhabens:

  • die Anwendung und Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren und zu kontrollieren
  • die Anpassung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • die Organisation, Koordination und Überwachung der am Bau beteiligten Gewerke hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren